- Zurückbehaltung
- Zu|rụ̈ck|be|hal|tung
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Dienstenthebung — Dienstenthebung, vorläufige, Suspendierung (suspension from service; suspension; sospensione) hat im Gegensatz zu der vollständigen Entlassung aus dem Dienste den Zweck, einen Beamten, der eines so schweren Dienstvergehens verdächtig ist, daß… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Brechou — Position der Insel im Bereich der Kanalinseln; im Osten die Normandie. Der vergrößerte Kartenausschnitt stellt Sark und Brecqhou dar. Ansicht von Norden, von Sark aus … Deutsch Wikipedia
Brecqhou — Vorlage:Infobox Insel/Wartung/Höhe fehlt Brecqhou Luftbild von Brecqhou Gewässer Ärmelkanal … Deutsch Wikipedia
Codex Sinaiticus — Manuskripte des Neuen Testaments Papyri • Unziale • Minuskeln • Lektionare Unzial 01 … Deutsch Wikipedia
Dirmstein — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Kurt Becher — Kurt Andreas Ernst Becher (* 12. September 1909 in Hamburg; † 8. August 1995) war ein deutscher Kaufmann und Standartenführer der SS. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 Nachkriegszeit 2 Verfilmungen … Deutsch Wikipedia
Reserve (Militär) — Als Reserve werden Truppenteile bezeichnet, die nicht im Einsatz oder nicht unmittelbar für den Einsatz vorgesehen sind. Einzelne Personen werden demgegenüber im Frieden als Reservist bezeichnet; im Kriege haben sie die Rechte und Pflichten eines … Deutsch Wikipedia
Reserve (Militärwesen) — Als Reserve werden beim Militär Truppenteile oder Personalpools verfügbarer Reservisten bezeichnet, die den Streitkräften eines Staates zusätzlich zu den planmäßig für den Einsatz vorgesehenen Einheiten bei Bedarf zur Verfügung stehen.… … Deutsch Wikipedia
Reteniren — (v. lat.), 1) zurückhalten; 2) vorenthalten. Daher Retention, 1) Zurückhaltung; Retentio alvi, Stuhlverhaltung. R. mensium, Stockung der Menstruation als Krankheitszustand. R. urinae, Harnverhaltung; 2) Zurückbehaltung. Retentiv, zurückhaltend;… … Pierer's Universal-Lexikon
Retentionsrecht — (v. lat.), Recht des Inhabers einer Sache, dieselbe, obschon er sie an sich herauszugeben[64] schuldig wäre, bis zur Befriedigung eigener Ansprüche dem die Herausgabe derselben Fordernden vorzuenthalten. Das R. bildet kein selbständiges Recht, es … Pierer's Universal-Lexikon